RS Vwgh 1977/12/14 0471/75

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Veröffentlicht am 14.12.1977
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Fortgesetztes Verfahren: 2452/78 E 8. Oktober 1979;

Rechtssatz

Die einzige verlässliche Feststellung über den tatsächlichen Wasserverbrauch kann nur in der Weise erfolgen, das vor der Entnahmestelle eines Verbrauchers ein Wassermesser angebracht wird, der das genaue Ausmaß dieses Verbrauches anzeigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975000471.X02

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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