RS Vwgh 1977/12/20 1773/77

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Veröffentlicht am 20.12.1977
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Fremder, der sich ohne gültigen Reisepaß in Ö aufhält, weil er im Fall einer an sich möglichen Rückkehr in seinen Heimatstaat der Strafverfolgung ausgesetzt wäre, kann sich nicht auf den Notstand berufen (Hinweis E 18.9.1963, 2038/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001773.X04

Im RIS seit

20.12.1977

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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