RS Vwgh 1978/1/12 2305/75

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Veröffentlicht am 12.01.1978
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern
53 Wirtschaftsförderung

Norm

BAO §22;
KVG 1934 §2 Z1;
StruktVG 1969 Art3 §10;

Rechtssatz

Die Einbringung der Einzelbetriebe eines Kaufmannes ist einen kurz vor der Einbringung erworbenen GmbH-"Mantel" (unter gleichzeitiger Aufwertung des Anlagevermögens) und die kurz nach der Einbringung erfolgende Umwandlung der GmbH in eine Kommanditgesellschaft (unter Fortführung der Buchwerte) löst eine Gesellschaftssteuerpflicht nach § 2 Z 1 KVStG nicht aus: entweder findet auf den Einbringungsvorgang die Befreiungsvorschrift des § 10 StruktVG Anwendung oder es liegt ein durch § 22 Abs 1 BAO verpönter Umweg vor, der die Gesellschaftssteuerpflicht nach § 22 Abs 2 BAO ausschließt.Die Einbringung der Einzelbetriebe eines Kaufmannes ist einen kurz vor der Einbringung erworbenen GmbH-"Mantel" (unter gleichzeitiger Aufwertung des Anlagevermögens) und die kurz nach der Einbringung erfolgende Umwandlung der GmbH in eine Kommanditgesellschaft (unter Fortführung der Buchwerte) löst eine Gesellschaftssteuerpflicht nach Paragraph 2, Ziffer eins, KVStG nicht aus: entweder findet auf den Einbringungsvorgang die Befreiungsvorschrift des Paragraph 10, StruktVG Anwendung oder es liegt ein durch Paragraph 22, Absatz eins, BAO verpönter Umweg vor, der die Gesellschaftssteuerpflicht nach Paragraph 22, Absatz 2, BAO ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1975002305.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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