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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1198/60 E 27. April 1962 RS 1Stammrechtssatz
Die Heranziehung eines Sachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dieser bereits bei derselben Behörde in einem früheren Verfahren über dieselbe Sache als Sachverständiger verwendet worden ist.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002124.X02Im RIS seit
13.01.1978