Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
JN §66;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1577/77 E 17. November 1977 RS 4Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, welche Umstände für die Annahme des ORDENTLICHEN WOHNSITZES nach § 66 JN maßgeblich sind.Ausführungen darüber, welche Umstände für die Annahme des ORDENTLICHEN WOHNSITZES nach Paragraph 66, JN maßgeblich sind.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002102.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2017