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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4;Rechtssatz
Ein auf die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse zurückzuführender Zustand oder eine solche Verschlimmerung können nicht in dem "schicksalsbedingten Ablauf" des Gesamtzustandes untergehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002886.X01Im RIS seit
29.07.2003