RS Vwgh 2007/2/26 2005/10/0077

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Veröffentlicht am 26.02.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mit der gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG erhobenen Beschwerde können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die in einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründet sind. Eine nach Auffassung des Beschwerdeführers unangemessen lange Verfahrensdauer stellt jedoch keine solche Rechtsverletzung dar.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005100077.X02

Im RIS seit

29.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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