RS Vwgh 2007/2/27 2005/01/0384

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Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der beruflichen Integration kommt es maßgeblich auf die beschäftigungsrechtliche Situation des Verleihungswerbers an. Bereits die Arbeitserlaubnis erbringt den Nachweis einer beschäftigungsrechtlich bis auf weiteres gesicherten Position in Österreich. Auf die Art der beruflichen Tätigkeit kommt es darüber hinaus nicht an, da dem StbG keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit entnehmbar ist (Hinweis E 3. Dezember 2002, Zl. 2002/01/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005010384.X01

Im RIS seit

28.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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