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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1769/76Rechtssatz
Bei der im Abgabenrecht anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist ein für die Abgabenerhebung entscheidender Unterschied im Gehalt der Tätigkeit eines Zivilrechnikers und eines "planenden Baumeisters" nicht feststellbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976001103.X02Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016