RS Vwgh 1978/3/14 2277/75

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Veröffentlicht am 14.03.1978
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein obligatorischer Anspruch ist in erster Linie demjenigen zuzurechnen, der die aus ihm zustehenden Rechte ausübt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1975002277.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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