RS Vwgh 1978/3/15 0935/76

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Veröffentlicht am 15.03.1978
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

"Bedarf" im Sinne des § 5 Abs 1 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt."Bedarf" im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976000935.X01

Im RIS seit

22.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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