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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §76a Abs4;Rechtssatz
Bei der nach § 76a Abs 4 ASVG gebotenen Berücksichtigung "der wirtschaftlichen Verhältnisse" des freiwillig Weiterversicherten sind auch dessen Sorgepflichten für unterhaltsberechtigte Personen ausschlaggebend.Bei der nach Paragraph 76 a, Absatz 4, ASVG gebotenen Berücksichtigung "der wirtschaftlichen Verhältnisse" des freiwillig Weiterversicherten sind auch dessen Sorgepflichten für unterhaltsberechtigte Personen ausschlaggebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976001730.X01Im RIS seit
30.06.2003