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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1948/65 E 18. Mai 1966 RS 3Stammrechtssatz
Zurückweisung des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem VwGH gestellten Antrages auf Zuerkennung des Aufwandersatzes für die Beschwerde wegen nicht rechtzeitiger Einbringung.
Schlagworte
Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit SchriftsatzaufwandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000384.X03Im RIS seit
07.05.2003