RS Vwgh 1978/3/30 2259/76

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Veröffentlicht am 30.03.1978
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0011/72 E 14. Dezember 1972 VwSlg 8333 A/1972 RS 7

Stammrechtssatz

Wenn eine unmündige Person mit Erlaubnis des Kfzhalters ohne erwachsenen Beifahrer das Kfz auf einem nicht umzäunten Privatgrundstück lenkt ist damit zu rechnen, daß diese Person infolge ihres Alters und der damit verbundenen mangelnden Einsicht zum Lenken von Kfz, das Privatgrundstück verlassen und eine Straße mit öffentlichem Verkehr benützen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002259.X03

Im RIS seit

28.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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