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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §531 Abs1;Rechtssatz
Wird entsprechend den § 531 Abs 1 ASVG über mehrere Zeiträume unter einem in rechtskraftfähiger Weise abgesprochen, so handelt es sich dabei um trennbare Teilbescheide, was insbesondere den Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich einzelner Teile des Spruches eines Bescheides betrifft.Wird entsprechend den Paragraph 531, Absatz eins, ASVG über mehrere Zeiträume unter einem in rechtskraftfähiger Weise abgesprochen, so handelt es sich dabei um trennbare Teilbescheide, was insbesondere den Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich einzelner Teile des Spruches eines Bescheides betrifft.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000045.X01Im RIS seit
14.04.2003