RS Vwgh 1978/4/7 2061/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1978
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Verlautbarung von Benützungsbewilligungen im Amtsblatt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Verlautbarungskosten können dem Bauwerber daher nicht bescheidmäßig auferlegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002061.X01

Im RIS seit

08.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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