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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Die Verlautbarung von Benützungsbewilligungen im Amtsblatt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Verlautbarungskosten können dem Bauwerber daher nicht bescheidmäßig auferlegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002061.X01Im RIS seit
08.07.2003