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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1977 §26 Abs1 Z4;Rechtssatz
Nebengebühren gehören nicht zu den einen Anspruch auf eine Zulage zum Ruhegenuß begründenden Zulagen im Sinne des § 26 Abs 1 Z 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes.Nebengebühren gehören nicht zu den einen Anspruch auf eine Zulage zum Ruhegenuß begründenden Zulagen im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer 4, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000741.X01Im RIS seit
25.09.2003