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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus dem § 112 Abs 3 KFG 1967 lässt sich weder ein Rechtsanspruch des Inhabers einer Fahrschule auf ein inhaltlich bestimmtes Verhalten der Behörde bei der Erteilung der Lenkerberechtigung an einen seiner Fahrschüler noch ein Recht auf Teilnahme an diesem Verfahren ableiten.Aus dem Paragraph 112, Absatz 3, KFG 1967 lässt sich weder ein Rechtsanspruch des Inhabers einer Fahrschule auf ein inhaltlich bestimmtes Verhalten der Behörde bei der Erteilung der Lenkerberechtigung an einen seiner Fahrschüler noch ein Recht auf Teilnahme an diesem Verfahren ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002456.X02Im RIS seit
28.08.2003