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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879;Rechtssatz
Eine auf den Milchpreis abgestellte Wertsicherungsklausel widerspricht nicht den guten Sitten und ist daher bei Ermittlung des Einkommens nach § 13 KOVG der Beurteilung zugrunde zu legen (mit ausführlicheren Zitaten einschlägiger Rechtsprechung des OGH).Eine auf den Milchpreis abgestellte Wertsicherungsklausel widerspricht nicht den guten Sitten und ist daher bei Ermittlung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG der Beurteilung zugrunde zu legen (mit ausführlicheren Zitaten einschlägiger Rechtsprechung des OGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002125.X01Im RIS seit
14.07.2003