RS Vwgh 1978/4/19 0578/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1978
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/50 E 14. April 1953 VwSlg 2931 A/1953 RS 4 (Zusatz: Die Verwaltungsübertretung der unbefugten Gewerbeausübung ist ein fortgesetztes Delikt; Hinweis E 4.7.1977, 2601/76)

Stammrechtssatz

Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit ihrer Begehungsform und der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände, verbunden mit der zeitlichen Kontinuität, zu einer Einheit zusammentreten (Hinweis E 9.12.1952, 210/50 und E 19.12.1949, 1059/47 VwSlg 1155 A/1949).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000578.X02

Im RIS seit

13.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten