RS Vwgh 1978/4/24 1409/76

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Veröffentlicht am 24.04.1978
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Der § 50 WRG, welcher generell die Instandhaltungspflicht regelt, sieht einen Auftrag zu einer Befundvorlage nicht vor.Der Paragraph 50, WRG, welcher generell die Instandhaltungspflicht regelt, sieht einen Auftrag zu einer Befundvorlage nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976001409.X02

Im RIS seit

25.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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