RS Vwgh 1978/4/26 1293/77

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Veröffentlicht am 26.04.1978
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bedarfserhebungen, die nicht erkennen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei der - telefonischen - Inanspruchnahme eines Funktaxifahrzeuges Wartezeiten entstehen bzw entstehen würden, bilden für die Ermittlung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes (in Innsbruck) keine taugliche Grundlage (Hinweis E 17.11.1976, 0906/76, 0909/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001293.X03

Im RIS seit

15.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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