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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bedarfserhebungen, die nicht erkennen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei der - telefonischen - Inanspruchnahme eines Funktaxifahrzeuges Wartezeiten entstehen bzw entstehen würden, bilden für die Ermittlung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes (in Innsbruck) keine taugliche Grundlage (Hinweis E 17.11.1976, 0906/76, 0909/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001293.X03Im RIS seit
15.04.2003