RS Vwgh 1978/4/26 1293/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1978
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1698/67 E 15. Jänner 1969 7487 A/1969 RS 2

Stammrechtssatz

Bedarf nach einem neuen Taxiunternehmen ist dann nicht anzunehmen, solange über Telefon und Funk praktisch jederzeit und ohne unzumutbare zusätzliche Anfahrtskosten ein Taxi erreichbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001293.X02

Im RIS seit

15.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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