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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Rechtssatz
Der ärztliche Sachverständige hat zu untersuchen, welche Bedeutung der Dienstbeschädigung gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen am Tode beteiligten Bedingungen beizumessen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002528.X01Im RIS seit
01.08.2003