Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §51;Rechtssatz
Da gem § 51 VwGG 1965 in den Fällen, in denen die Beschwerde nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgezogen oder zurückgewiesen wurde, die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn die Beschwerde abgewiesen worden wäre, haben die beiden Beschwerdeführerinnen gem §§ 47 ff VwGG 1965 in Verbindung mit der Verordnung des Bundeskanzlers vom 31. Oktober 1977, BGBl Nr. 542, zu gleichen Teilen Aufwandersatz zu leisten.Da gem Paragraph 51, VwGG 1965 in den Fällen, in denen die Beschwerde nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgezogen oder zurückgewiesen wurde, die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn die Beschwerde abgewiesen worden wäre, haben die beiden Beschwerdeführerinnen gem Paragraphen 47, ff VwGG 1965 in Verbindung mit der Verordnung des Bundeskanzlers vom 31. Oktober 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 542, zu gleichen Teilen Aufwandersatz zu leisten.
Schlagworte
BescheidbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1975002013.Y01Im RIS seit
29.06.2007