RS Vwgh 1978/5/2 1797/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1978
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z5;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Beachte

Besprechung in: ZAS 1979/8, S 63;

Rechtssatz

War für den Arbeitgeber der rechtserhebliche Sachverhalt für das Bestehen eines Entlassungsgrundes klar erkennbar, so ist er nicht berechtigt, mit der Einholung der Zustimmung zur Entlassung bis zum Abschluß des strafgerichtlichen Verfahrens in erster Instanz zuzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001797.X01

Im RIS seit

26.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten