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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §122 Abs1 Z5;Beachte
Besprechung in: ZAS 1979/8, S 63;Rechtssatz
War für den Arbeitgeber der rechtserhebliche Sachverhalt für das Bestehen eines Entlassungsgrundes klar erkennbar, so ist er nicht berechtigt, mit der Einholung der Zustimmung zur Entlassung bis zum Abschluß des strafgerichtlichen Verfahrens in erster Instanz zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001797.X01Im RIS seit
26.06.2003