Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §357;Rechtssatz
Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg durch den selbständigen Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und OpferfürsorgeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000549.X02Im RIS seit
23.09.2003