RS Vwgh 1978/5/8 1174/77

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Veröffentlicht am 08.05.1978
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die abgabenrechtliche Würdigung eines Sachverhaltes darf also nicht an der Bezeichnung des Vertragswerkes haften bleiben, welche die Vertragspartner zivilrechtlich wählten, sondern es ist der wahre wirtschaftliche Gehalt des Vertragswerkes zu erfassen und festzustellen, ob die zivilrechtliche Bezeichnung das von den Vertragspartnern Gewollte und wirtschaftlich Angestrebte zutreffend wiedergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001174.X03

Im RIS seit

26.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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