RS Vwgh 1978/5/8 1174/77

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Veröffentlicht am 08.05.1978
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1955/03/23 2293/53 2

Stammrechtssatz

Wenn das Abgabenrecht Bezeichnungen des Privatrechts gebraucht, richtet sich die Bedeutung dieser Bezeichnung in der Regel nach den Begriffen des Privatrechts. Diese Regel gilt jedoch nur soweit, als nicht aus den Vorschriften des Abgabenrechts mit Sicherheit zu entnehmen ist, daß der Bezeichnung ein anderer Inhalt innewohnt.

*

E 23.3.1955, 2293/53 #2 VwSlg 1123 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001174.X02

Im RIS seit

26.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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