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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
Der bloße Umstand einer über die Bedarfzahl hinausgehender Erteilung von Konzessionen allein ist nicht geeignet, den Bfr in seinen subjektiv öffentlichen Recht zu verletzen. Die Wahrnehmung bloß objektiver Rechtsverletzungen aus Anlaß einer VwGH-Beschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG findet in der bestehenden Rechtslage keine Deckung.Der bloße Umstand einer über die Bedarfzahl hinausgehender Erteilung von Konzessionen allein ist nicht geeignet, den Bfr in seinen subjektiv öffentlichen Recht zu verletzen. Die Wahrnehmung bloß objektiver Rechtsverletzungen aus Anlaß einer VwGH-Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG findet in der bestehenden Rechtslage keine Deckung.
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000331.X04Im RIS seit
06.05.2003