RS Vwgh 1978/5/10 0062/77

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Veröffentlicht am 10.05.1978
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1293/77 E 26. April 1978 RS 3

Stammrechtssatz

Bedarfserhebungen, die nicht erkennen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei der - telefonischen - Inanspruchnahme eines Funktaxifahrzeuges Wartezeiten entstehen bzw entstehen würden, bilden für die Ermittlung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes (in Innsbruck) keine taugliche Grundlage (Hinweis E 17.11.1976, 0906/76, 0909/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000062.X01

Im RIS seit

15.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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