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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs1;Rechtssatz
Der Ersatz von Kostenelementen, für die ein eigener Ersatz von Gesetzes wegen überhaupt nicht vorgesehen ist, gebührt nicht.
Schlagworte
Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002704.X02Im RIS seit
12.05.1978