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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Alimentationsleistungen an die geschiedene Gattin sind bei der Einkommensermittlung nach § 13 Abs 1 KOVG 1957 zu berücksichtigen.Alimentationsleistungen an die geschiedene Gattin sind bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 zu berücksichtigen.
Schlagworte
Besondere Absetzbeträge UnterhaltsleistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002122.X01Im RIS seit
12.05.1978