RS Vwgh 1978/5/23 1943/77

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Veröffentlicht am 23.05.1978
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Ehegatten in bezug auf einen Gewerbebetrieb steuerlich anerkannt werden, so muß diese nach AUßEN hinreichend manifestiert sein. Hiefür ist auch ein entsprechendes eindeutiges Auftreten gegenüber der Abgabenbehörde notwendig. Ein widersprüchliches Verhalten, das Zweifel in der Richtung des behaupteten Gesellschaftsverhältnisses hervorzurufen geeignet ist, schließt die Anerkennung der Gesellschaft aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001943.X01

Im RIS seit

23.05.1978
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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