RS Vwgh 1978/5/24 2335/77

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Veröffentlicht am 24.05.1978
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63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §23 Abs1;
GÜG §24 Abs1 idF 1970/243;
GÜG §24 Abs2 idF 1970/243;
GÜG §24 Abs3 idF 1970/243;
GÜG §24 Abs4 idF 1970/243;

Rechtssatz

Vor dem Gerichtshof war allein strittig, ob die im Jahre 1950 (bescheidmäßig) erfolgte Zuweisung der Naturalwohnung zu Recht erfolgt ist. Diese Frage entzog sich in dem anhängigen, den ENTZUG des Benützungsrechtes an der Naturalwohnung betreffenden Verfahren der Kognition durch den VwGH. Der Entzug des Benützungsrechtes öffentlich-rechtlicher Natur an einer Naturalwohnung ist den Hinterbliebenen gegenüber durch Bescheid auszusprechen (Hinweis auf E des VS vom 30. April 1970, 1274/68, VwSlg 7788 A/1970)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002335.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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