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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §415;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): B 14. Oktober 1976, 1819/76; (RIS: abgv) Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 1386/78 E VS 13. Mai 1980 VwSlg 10128 A/1980 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Bei der Entscheidung über die Gewährung der Begünstigungen iSd §§ 500 ff ASVG ist die Versicherungspflicht die Vorfrage und nicht die Hauptfrage. Da sich der Instanzenzug ausschließlich nach der Hauptfrage richtet, endet dieser beim Landeshauptmann.Bei der Entscheidung über die Gewährung der Begünstigungen iSd Paragraphen 500, ff ASVG ist die Versicherungspflicht die Vorfrage und nicht die Hauptfrage. Da sich der Instanzenzug ausschließlich nach der Hauptfrage richtet, endet dieser beim Landeshauptmann.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und WohnungswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976001087.X01Im RIS seit
18.03.2002Zuletzt aktualisiert am
22.11.2016