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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.
Schlagworte
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002226.X01Im RIS seit
16.07.2003