RS Vwgh 1978/6/20 0585/78

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Veröffentlicht am 20.06.1978
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Weist ein Rechtsanwalt in einem (späteren) Verfahren betreffend die gleiche Angelegenheit auf eine in einem führenden Verfahren ausgewiesene unbeschränkte Vollmacht hin, so hat die Behörde von einer Bevollmächtigung im Sinne der §§ 10 und 26 Abs 1 AVG auszugehen.Weist ein Rechtsanwalt in einem (späteren) Verfahren betreffend die gleiche Angelegenheit auf eine in einem führenden Verfahren ausgewiesene unbeschränkte Vollmacht hin, so hat die Behörde von einer Bevollmächtigung im Sinne der Paragraphen 10 und 26 Absatz eins, AVG auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000585.X01

Im RIS seit

23.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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