RS Vwgh 2007/2/28 2005/03/0159

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Veröffentlicht am 28.02.2007
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
FSG 1997 §7;

Rechtssatz

Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist nicht mit dem Begriff der Verkehrszuverlässigkeit iSd § 7 FSG gleichzusetzen. Es kommt bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit eines Bewerbers um einen Taxilenkerausweis auch nicht nur darauf an, ob durch das Verhalten, das einer Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung zu Grunde liegt, die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wurde. Der Schutzzweck der BetriebsO 1994 ist nicht auf den Straßenverkehr allein beschränkt, sondern darauf gerichtet, Personen vor der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren (vgl. E vom 14. November 2006, Zl 2006/03/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005030159.X02

Im RIS seit

20.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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