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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Wenn jemand Einsicht in die Akten eines Verfahrens verlangt, an dem er als Partei nicht teilnimmt oder nicht teilgenommen hat, verweigert ihm die Behörde diese nur dann zu Recht, wenn sie zugleich die Frage, ob er in jenem Verfahren Rechtens Parteistellung hätte oder gehabt hätte, richtig löst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002690.X01Im RIS seit
29.07.2003Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009