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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs1;Rechtssatz
Werden im Hochwasserabflußbereich Schotterschüttungen durchgeführt, so fallen derartige Ausschüttungen unter dem Begriff "andere Anlagen" des § 38 Abs 1 WRG.Werden im Hochwasserabflußbereich Schotterschüttungen durchgeführt, so fallen derartige Ausschüttungen unter dem Begriff "andere Anlagen" des Paragraph 38, Absatz eins, WRG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002077.X04Im RIS seit
14.07.2003Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018