RS Vwgh 2007/3/1 2005/15/0137

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Veröffentlicht am 01.03.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211 Abs1 litg;

Rechtssatz

Zwar tritt nach § 211 Abs 1 lit g BAO im Fall einer Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - ein, dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur, wenn bzw soweit auch tatsächlich eine Überrechnung durchgeführt wird (vgl das hg Erkenntnis vom 15. September 1999, 94/13/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150137.X04

Im RIS seit

29.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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