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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §68 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1924/48 B 31. Jänner 1949 VwSlg 665 A/1949 RS 3Stammrechtssatz
Soweit das Parteibegehren auf Abänderung oder Behebung eines rechtskräftigen Bescheides im Aufsichtswege gerichtet ist, kann eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegen und ist daher eine Säumnisbeschwerde unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000297.X01Im RIS seit
22.05.2007