RS Vwgh 1978/9/12 1511/75

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Veröffentlicht am 12.09.1978
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2344/75 E 12.September 1978 1512/75 E 12.September 1978

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1415/68 E 8. April 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Werden die Bücher, die zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben herangezogen werden könnten, im Ausland geführt, und haben Zeugen, die gleichfalls zum Beweis herangezogen werden könnten, ihren Wohnsitz im Ausland, so trifft den Steuerpflichtigen, der die Betriebsausgaben geltend gemacht hat, eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Es ist seine Sache, der Abgabenbehörde, die in dieser Richtung über

Zwangsmittel nicht verfügt, die Bücher zugänglich und die Zeugen stellig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1975001511.X01

Im RIS seit

12.09.1978

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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