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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass zur Einleitung weiterer Abwässer in eine bestehende öffentliche Kanalanlage außer für das Anschlussstück keine weiteren Zwangsrechte zu Lasten des Grundeigentums einzuräumen sind, wenn der Eigentümer der Anlage zustimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002938.X01Im RIS seit
25.07.2003Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016