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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0847/48 E VS 18. Oktober 1949 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle des § 46 Abs 2 VwGG kann der Wiedereinsetzungsantrag ungeachtet der Bestimmung des § 46 Abs 3 zweiter Satz bereits gestellt werden, bevor der das Rechtsmittel als unzulässig zurückweisende Bescheid zugestellt wurde.Im Falle des Paragraph 46, Absatz 2, VwGG kann der Wiedereinsetzungsantrag ungeachtet der Bestimmung des Paragraph 46, Absatz 3, zweiter Satz bereits gestellt werden, bevor der das Rechtsmittel als unzulässig zurückweisende Bescheid zugestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001943.X01Im RIS seit
22.05.2007