RS Vwgh 1978/9/14 0978/78

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Veröffentlicht am 14.09.1978
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0224/68 E 6. Dezember 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Die Verleihung eines Wasserbenutzungsrechtes ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, jedoch bedarf es keines gesonderten Antrages auf Einräumung eines Zwangsrechtes, da der Bewilligungsantrag einen derartigen Antrag bereits beinhaltet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000978.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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