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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §64 Abs1;Rechtssatz
Im Falle der Herabsetzung der Strafe durch die Berufungsbehörde hat sie den von der Behörde erster Instanz auferlegten Kostenbeitrag nach der milderen Strafe festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001059.X01Im RIS seit
02.07.2003Zuletzt aktualisiert am
04.02.2015