Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
PreistreibereiG 1959 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0267/78 0273/78 0271/78 0269/78Rechtssatz
Die Vermietung von Zimmern an Gastarbeiter die nach Lage, Zustand und Einrichtung sich nicht unterscheiden und deren Preis (die Miete) in allen drei Fällen gleich hoch war, sind als Einheit der gesetzwidrigen Einzelhandlungen der Bfrin zu betrachten, sodaß hier wegen des Vorliegens der strafrechtl. Figur des fortgesetzten Delikts die Anwendung des im § 22 VStG 1950 normierten Kumulationsprinzips ausgeschlossen ist. (Hinweis auf E vom 8.3.1954, 2255/51, VwSlg 3338 A/1954)Die Vermietung von Zimmern an Gastarbeiter die nach Lage, Zustand und Einrichtung sich nicht unterscheiden und deren Preis (die Miete) in allen drei Fällen gleich hoch war, sind als Einheit der gesetzwidrigen Einzelhandlungen der Bfrin zu betrachten, sodaß hier wegen des Vorliegens der strafrechtl. Figur des fortgesetzten Delikts die Anwendung des im Paragraph 22, VStG 1950 normierten Kumulationsprinzips ausgeschlossen ist. (Hinweis auf E vom 8.3.1954, 2255/51, VwSlg 3338 A/1954)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000265.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.08.2018