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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z1 lita;Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob auf seiten des AGs ein verpöntes Motiv vorliegt, können nur Tatsachen, die ihm wirklich bekannt waren, herangezogen werden oder Vorstellungen, die er wirklich gehabt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000765.X01Im RIS seit
22.05.2003